Prozessführung

Ich vertrete Mandanten in handels- und zivilrechtlichen Angelegenheiten vor allen Gerichtsinstanzen.

Was ich für Sie tun kann

Umfassende gerichtliche Vertretung

Von der Klageschrift oder dem Antrag auf einstweilige Verfügung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ich stehe Ihnen während des gesamten Rechtsstreits zur Seite.

Rechtliche Analyse und Erfolgseinschätzung

Vor Prozessbeginn ist es entscheidend, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Ich gebe Ihnen eine klare Empfehlung, ob es sinnvoll ist, den Streit zu führen.

Außergerichtliche Einigung

Eine außergerichtliche Einigung ist schneller und kostengünstiger. Wo immer möglich, helfe ich Ihnen, einen Vergleich zu schließen und ein Gerichtsverfahren gänzlich zu vermeiden.

Forderungsbeitreibung

Anwaltliches Mahnschreiben, Antrag auf elektronischen Zahlungsbefehl, Exekution oder Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Übergeben Sie mir Ihre offenen Forderungen, ich kümmere mich um den Rest.

Warum ich?

Umfangreiche Erfahrung

In meiner Praxis habe ich bereits Dutzende Prozesse in Handels- und Zivilsachen geführt. Ich kenne die gerichtlichen Abläufe und weiß, wie man effektiv vorgeht.

Proaktiver Ansatz

Ich warte nicht passiv auf die Entscheidung des Gerichts. Ich trete aktiv für die Interessen meiner Mandanten ein und suche die beste Erfolgsstrategie.

Realistische Einschätzung

Ich verspreche nichts Unmögliches. Ich sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen und was Sie erwarten können. Nur so können Sie eine informierte Entscheidung treffen.

Laufende Kommunikation

Sie wissen immer, was in Ihrem Fall passiert. Ich informiere Sie regelmäßig über die Entwicklung und wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Häufige Situationen, die ich löse

Handelsstreitigkeiten

Geschäftsbeziehungen sind komplex, und es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Geschäftspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Unbezahlte Rechnungen

Haben Sie offene Forderungen? Ich unterstütze Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung oder im Insolvenzverfahren.

Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft

Haben Sie eine Aufforderung zur Auseinandersetzung des Miteigentums erhalten oder möchten Sie eine Miteigentumsgemeinschaft auflösen? Das ist ein Bereich, auf den ich mich seit langem spezialisiere.

Immobilienrechtliche Streitigkeiten

Mietrückstände, nicht zurückgezahlte Kautionen, Mängel an der gekauften Immobilie oder Probleme mit Bauunternehmen, zum Beispiel beim Bau eines Einfamilienhauses.

Benötigen Sie anwaltliche Vertretung?

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung. Wir besprechen Ihre Situation und finden die beste Lösung.

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