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Räumungsbeschluss in Tschechien: Wie man problematische Mieter nach neuen Regeln schnell und legal loswird

5. Februar 2026
Matúš Švanda | Rechtsanwalt
Matúš Švanda | Rechtsanwalt
Räumungsbeschluss in Tschechien: Wie man problematische Mieter nach neuen Regeln schnell und legal loswird

Mit Wirkung zum 1.1.2026 wurde ein völlig neues Instrument zur Bekämpfung problematischer Mieter in das tschechische Recht aufgenommen – der sogenannte Räumungsbeschluss. Diese lang erwartete Novelle zielt darauf ab, den Prozess der Zwangsräumung einer Wohnung oder eines Hauses in der Tschechischen Republik nach Beendigung des Mietverhältnisses deutlich zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Im heutigen Artikel sehen wir uns an, wie dieses neue Rechtsinstitut in der Praxis funktioniert und was Sie als Vermieter erfüllen müssen, um es erfolgreich nutzen zu können.

Was ist ein Räumungsbeschluss und warum wurde er in Tschechien eingeführt?

Bisher bedeutete die Räumung eines ehemaligen Mieters (z. B. eines Nichtzahlers, der auch nach Ablauf des Mietvertrags in der Wohnung oder im Haus geblieben ist), dass eine standardmäßige Räumungsklage bei einem tschechischen Gericht eingereicht werden musste. Diese Gerichtsverfahren zogen sich oft über Monate oder sogar Jahre hin, was den Vermietern enorme finanzielle Verluste verursachte.

Daher führt die tschechische Zivilprozessordnung seit dem 1.1.2026 neu den Räumungsbeschluss ein. Dieses prozessuale Instrument funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie der bekanntere Zahlungsbefehl bei Geldschulden. Legt der Vermieter dem Gericht eindeutige urkundliche Beweise vor, kann das Gericht im beschleunigten Verfahren entscheiden – also ohne Anordnung einer mündlichen Verhandlung und ohne persönliche Anwesenheit der Parteien.

Welche Bedingungen muss der Vermieter erfüllen?

Das tschechische Gesetz erlaubt es natürlich nicht, einen Antrag einfach so einzureichen. Damit das Gericht den Räumungsbeschluss erlässt, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Das Mietverhältnis wurde rechtsgültig beendet: Sie müssen urkundlich nachweisen, dass der Rechtsgrund des ehemaligen Mieters zur Nutzung der Wohnung oder des Hauses erloschen ist (beispielsweise durch Ablauf der vereinbarten Befristung, eine gültige Kündigung oder eine schriftliche Vereinbarung nach tschechischem Recht).
  • Vorgerichtliche Räumungsaufforderung: Der Vermieter muss den Mieter schriftlich auffordern, die Immobilie freiwillig zu verlassen, und zwar mindestens 14 Kalendertage vor der eigentlichen Einreichung des Antrags bei Gericht.
  • Es existiert kein anderer Rechtsstreit: Der Beschluss kann nicht erlassen werden, falls bei Gericht bereits ein Verfahren anhängig ist, in dem der Mieter die Feststellung der Ungültigkeit der Mietkündigung anstrebt oder in dem sein Nutzungsrecht an der Immobilie anderweitig verhandelt wird.

Dem Antrag fügen Sie in der Praxis also insbesondere den Mietvertrag, den Nachweis über die rechtsgültige Beendigung des Mietverhältnisses und die versandte Räumungsaufforderung (einschließlich des Sende- bzw. Zustellnachweises) bei.

Was passiert nach Erlass des Beschlusses?

Wenn das Gericht aus den vorgelegten Urkunden schließt, dass Sie ein Recht auf Räumung haben, erlässt es den Räumungsbeschluss und stellt ihn dem Beklagten (Mieter) zu eigenen Händen zu. In dem Beschluss gibt das Gericht dem Mieter auf, die Wohnung oder das Haus innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung zu räumen und Ihnen die Verfahrenskosten zu erstatten.

Der Mieter hat jedoch das Recht, sich zu wehren. Innerhalb derselben 15-Tage-Frist kann er gegen den Beschluss Widerspruch einlegen. Hierbei können also zwei grundlegende Szenarien eintreten:

  1. Der Mieter legt keinen Widerspruch ein: Der Räumungsbeschluss wird rechtskräftig und wird zu einem Vollstreckungstitel. Sie können sich mit dieser Entscheidung dann direkt an einen tschechischen Gerichtsvollzieher wenden, um die Zwangsräumung durchführen zu lassen.
  2. Der Mieter legt Widerspruch ein: Der Räumungsbeschluss wird dadurch automatisch aufgehoben und die Angelegenheit geht in ein standardmäßiges Gerichtsverfahren über. Um jedoch gezielte Obstruktionen zu verhindern (bei denen der Mieter nur Widerspruch einlegen würde, um auf Zeit zu spielen und weiter in der Wohnung bleiben zu können), verbindet das Gericht den Beschluss mit einer sogenannten qualifizierten Aufforderung. Darin wird dem Mieter eine 30-tägige Frist gesetzt, in der er dem Gericht schildern muss, worauf er seine Verteidigung stützt, und seine Behauptungen mit Beweisen belegen muss.

Achtung: Schulden werden separat behandelt

Es ist wichtig zu bedenken, dass das Institut des Räumungsbeschlusses ausschließlich die Freimachung der Immobilie regelt. Geldforderungen wie ausstehende Mieten, Rückstände bei Energie- und Nebenkosten oder ungerechtfertigte Bereicherung können damit nicht geltend gemacht werden. Für die Beitreibung dieser Schulden muss gleichzeitig (oder anschließend) eine Standardklage oder ein Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls genutzt werden.


Zusammenfassung: Was sollte man über den Räumungsbeschluss in Tschechien wissen?

  • Beschleunigung des Prozesses: Der Räumungsbeschluss ermöglicht es dem Gericht, die Räumung des ehemaligen Mieters "vom Schreibtisch aus", also ohne Anordnung einer mündlichen Verhandlung, anzuordnen.
  • Notwendigkeit einer vorgerichtlichen Aufforderung: Ohne eine schriftliche Aufforderung zum freiwilligen Auszug, die mindestens 14 Tage vor Einreichung des Antrags versandt wurde, erlässt das Gericht den Beschluss nicht.
  • Schnelle Reaktion des Mieters: Nach der Zustellung des Beschlusses zu eigenen Händen hat der Mieter nur 15 Tage Zeit, um sich gegebenenfalls zu wehren und Widerspruch einzulegen.
  • Hieb- und stichfester Papierkram: Für den erfolgreichen Erlass des Beschlusses ist es absolut entscheidend, über eine fehlerfrei erstellte Dokumentation zu verfügen, insbesondere über die nachweisbare Beendigung des Mietverhältnisses.

Ist ein unberechtigter Mieter in Ihrer tschechischen Immobilie geblieben?

Egal, ob Sie eine vorgerichtliche Aufforderung korrekt verfassen und zustellen müssen oder ob Sie direkt einen Antrag auf Erlass eines Räumungsbeschlusses bei Gericht einreichen möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren oder schauen Sie sich weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen im Bereich Immobilien in Tschechien und Gerichtsverfahren an.

Autor des Artikels

Matúš Švanda

Matúš Švanda | Rechtsanwalt

svanda@svanda.legalLinkedIn